Verzeichnis der Vereine

Im Jahr 2006 hat die Gemeinde ein offizielles Verzeichnis der Vereine eingeführt. Das Verzeichnis gliedert sich in zwölf Bereiche, in welche die Vereine nach ihrer jeweiligen Haupttätigkeit eingetragen werden. Das Verzeichnis dient einerseits als zentrale Datenbank zur Erhebung und Aktualisierung der Kontaktadressen und Vereinsdaten. Andererseits ist die Eintragung Voraussetzung, um Beiträge für Jahrestätigkeit erhalten zu können, nicht aber für Beiträge für Einzelveranstaltungen oder für andere Förderungen, für welche auch weiterhin auswärtige und nicht eingetragene Vereine/Institutionen ansuchen können.

Verzeichnis der Vereine

Voraussetzungen

In das Verzeichnis der Gemeinde Brixen können jene Organisationen eingetragen werden, die:

  • gemäß Satzung oder Gründungsurkunde keine Gewinnabsichten verfolgen;
  • die Ämter durch Wahl besetzen und diese im Rahmen der Vorstands- und Vereinstätigkeit ehrenamtlich ausüben;
  • die gemeinnützige Tätigkeit in erster Linie auf die Bevölkerung bzw. auf das Gemeindegebiet von Brixen ausrichten;
  • ihren Sitz bzw. Hauptsitz in Brixen haben.

 

Die Eintragung in das Verzeichnis der Vereine ist Voraussetzung für die Gewährung eines laufenden Beitrages.

Folgende Unterlagen sind für die Eintragung notwendig:

  • Antrag um Eintragung in das Verzeichnis der Vereine
  • Fragebogen
  • Kopie des Gründungsaktes auf jeder Seite vom/von der gesetzlichen Vertreter/Vertreterin unterzeichnet
  • Kopie des Statuts auf jeder Seite vom/von der gesetzlichen Vertreter/Vertreterin unterzeichnet
  • datierter und unterschriebener Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Jahr
  • Fotokopie der gültigen Identitätskarte des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin

 

Zuständiges Amt